Energieausweis

Der Energieausweis bietet nicht nur Informationen für potenzielle Käufer oder Mieter:
Der Eigentümer kann - auf Basis der ermittelten Daten - Maßnahmen ergreifen,
die den Energieverbrauch seines Hauses senken.
Das spart Kosten und steigert außerdem den Wert seine Immobilie.

Neben einer Gesamtbewertung des Gebäudes und der Zuordnung zu einer Effizienzklasse bietet der Energieausweis noch weitere detaillierte Informationen zu:

  • Energieverlusten über die Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • dem konkreten Energiebedarf (Heizung und Strom)
  • Modernisierungstipps


Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis        

Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamtenGebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage dieses berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude - können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.

 

Gebäudeeigentümer haben generell die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht allerdings bei Neubauten sowie ab dem 1. Oktober 2008 bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

 

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage und unter Berücksichtigung von Standardbedingungen ermittelt wird. Außerdem kann der Aussteller bei dieser Variante den CO2-Verbrauch des Hauses mit angeben. Der Energiebedarf ist unabhängig vom individuellen Energieverbrauch der Bewohner.

Der Verbrauchsausweis gibt hingegen den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren an. Die Berechnung des so genannten Energieverbrauchskennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen.

 

Ausstellung eines Energieausweis

 

Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach: Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energieausweis erstellt.

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Kosten für den Energieausweis

Die Kosten für den Energieausweis werden zwischen dem Aussteller und dem Kunden verhandelt. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, der für die Analyse des Gebäudes nötig ist.

 

Die Höhe der Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises schwankt je nach Verfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme oder detaillierte Gebäudeaufnahme). Bei einem seriösen Anbieter kann der Preis für einen bedarfsbasierten Ausweis bei mehreren Hundert Euro liegen.

Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist für zehn Jahre gültig.


Quelle: thema-energie.de

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