Ein wichtiges Ziel der EnEV ist es, die energetische Qualität von Gebäuden transparent zu
machen – verständlich für Bauherren, Vermieter und Nutzer.
Die EnEV verlangt für Neubauten einen Energiebedarfsausweis. In dem Energiebedarfsausweis
sind wichtige Eckdaten der bauphysikalischen und anlagentechnischen Qualität eines Gebäudes
festgehalten.
Mit dem Energiebedarfsausweis weist der Bauherr nach, dass mit der Gebäudeplanung die
Anforderungen der EnEV berücksichtigt wurden. Der Energiebedarfsausweis ist auf Verlangen
den nach Landesrecht zuständigen Behörden vorzulegen. Käufern, Mietern und weiteren
Nutzungsberechtigten ist der Energiebedarfsausweis auf Anforderung zugänglich zu machen. Dies bedeutet: Erst die zuständigen Baubehörden und auch Mieter oder Käufer können den gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis zu einem wirksamen Hebel der Energieeinsparung machen – wenn er beachtet und eingefordert wird.
Es ist für den Eigentümer empfehlenswert, bei weniger umfangreichen Sanierungsmaßnahmen den Energiebedarfsausweis freiwillig zu erstellen. Denn damit kann er die verbesserte energetische Qualität des Gebäudes dokumentieren: Bei Verkauf und Vermietung der Immobilie kann sich dieses Dokument als positives Beurteilungskriterium herausstellen.